Regeln & Ausnahmen

Grundlegende Regeln

Gesetzliche Grundlage

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG). Verstöße nach Verwaltungsstrafgesetz.

RegelDetails
VignettenpflichtAlle Fahrzeuge bis 3,5 t auf A/S-Netz
GültigkeitsbeginnAb Startdatum (e-Vignette) oder Kaufdatum (Klebe)
AnbringungsortLinks oben, Innenseite Windschutzscheibe
ÜbertragbarkeitNicht übertragbar
ErsatzmautMindestens € 120
KontrolleAutomatische Kennzeichenlesung
Verjährungsfrist3 Jahre ab Verstoß
Zuständige BehördeASFINAG, Bezirksverwaltungsbehörde
RechtsmittelEinspruch innerhalb 4 Wochen
Zahlung ErsatzmautVor Ort oder per Überweisung (4 Wochen Frist)

Ausnahmen

  1. Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettung, Bundesheer befreit.
  2. Fahrzeuge über 3,5 t: GO-Box erforderlich.
  3. Diplomatenkennzeichen: Mögliche Befreiung (Botschaft anfragen).
  4. Behindertenausweis: Befreiung unter Bedingungen möglich.
  5. Bundesstraßen: Kostenlose Alternative zum A-Netz.
  6. Historische Fahrzeuge: Keine generelle Befreiung.
  7. Elektrofahrzeuge: Keine Befreiung, Vignette erforderlich.
  8. Fahrräder/Mopeds: Nicht vignettenpflichtig.

Beschwerden und Einsprüche

Adresse
ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien
E-Mail
[email protected]
Telefon
+43 50108 10000 (Mo–Fr 8–18 Uhr)
Einspruchsfrist
4 Wochen ab Zustellung
Erforderliche Angaben
Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Datum, Ort, Beschreibung
Antwortzeit
5–15 Werktage